Werker/-in im Gartenbau


Die Ausbildung zum Fachwerker im Gartenbau ist für Jugendliche geschaffen worden, die aufgrund ihrer Behinderung/Benachteiligung nicht im anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner ausgebildet werden können.

Die Fachwerkerausbildung basiert auf einer Sonderausbildungsregelung für Behinderte und kann – verglichen mit dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner – als reduzierte Form der regulären Ausbildung angesehen werden.

Der Ausbildungsgang des heutigen Fachwerkers verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:
Einerseits soll behinderten, lernschwachen Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung gewährleistet werden, andererseits hat der Gartenbau ein gesteigertes Interesse, qualifizierte Fachkräfte für Gärtnereibetriebe auszubilden. Für diesem Hintergrund wird an unserer Schule die Ausbildung zum Fachwerker im Gartenbau angeboten. Sie soll gerade den Schülern eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen, die besondere Defizite im theoretischen Bereich haben. 

Eignungsprofil:
Als Werker(in) im Gartenbau kann man die Liebe zur Natur zum Beruf machen. Alle Menschen, die anpacken können und denen etwas Schmutz an den Händen nichts ausmacht sind besonders geeignet.
Zu den Arbeitsbereichen gehören aber nicht nur die handwerkliche Tätigkeiten, sondern auch der Umgang mit Maschinen ist wichtig und erfordert ein gewisses Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Abschlüsse:
Fachwerker im Gartenbau mit Ausbildungsschwerpunkt Garten- und Landschaftsbau, Baumschule, Zierpflanzenbau, Gemüsebau,

BerufsschulabschlussSekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Entwicklungsmöglichkeiten:
Nach erfolgreicher Ausbildung ist die Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner (Regelausbildungsgang) möglich.

Ausbildungsinhalte:

Die Ausbildung erstreckt sich - wie die Regelausbildung zum Gärtner -  ebenfalls über drei Jahre, findet sowohl im Betrieb als auch in der Schule statt, stellt aber geringere Anforderungen im theoretischen Bereich. Die Beschulung erfolgt an zwei Tagen in der Woche. Inhaltliche Schwerpunkte liegen dabei in folgenden Bereichen:

  • Pflanzenbau und Pflanzenkenntnisse (Bau und Leben von Samenpflanzen),
  • Bodenkunde,
  • Verwendung von Erden und Substraten,
  • Pflanzenernährung und Pflanzenschutz,
  • Maschinen und Geräte,Fachzeichnen und Fachrechnen,
  • Landschaftsgärtnerische Arbeiten bzw. fachspezifische Arbeiten der Baumschule, des Zierpflanzenbaus und des Gemüsebaus,
  • Unfallverhütung.

 

Die Zwischenprüfung erfolgt nach dem ersten Ausbildungsjahr. Sie findet im Betrieb statt. Der Auszubildende hat dort seine Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende des dritten Ausbildungsjahres. Der schriftliche Teil dieser Prüfung erfolgt in der Landwirtschaftskammer, Außenstelle Braunschweig. Dabei wird besonderes Fachwissen in den Bereichen Bodenkunde und Pflanzenernährung abgeprüft. Der praktische und müdliche Teil der Abschlussprüfung findet im Betrieb statt. Bei der Prüfung wird der Ausbildungsschwerpunkt (Garten- und Landschaftsbau, Baumschule, Zierpflanzenbau, Gemüsebau) berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Bundesagentur für Arbeit

Regionale Arbeitsagenturen (u.a. zwecks Feststellung der Ausbildungsnotwendigkeit)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen.