Bau - und Metallmaler/in
Bau- und Metallmaler/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach der Handwerksordnung (HwO).
Die 3-jährige Ausbildung ist durch Vorschriften der Handwerkskammern geregelt. Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.
Bau- und Metallmaler/innen der Fachrichtung Maler arbeiten vor allem in Baubetrieben im Ausbaubereich, aber auch Raumausstatterbetriebe oder Malerwerkstätten zählen zu den potenziellen Arbeitgebern.
Bau- und Metallmaler/innen mit dem Schwerpunkt Maler spezialisieren sich nach abgeschlossener Ausbildung meist auf Tätigkeiten im Neubau oder in der Sanierung von Bauwerken. Wenn sie ihren Schwerpunkt auf bestimmte Aufgabengebiete legen, befassen sie sich vor allem mit Mauerwerk, Metalloberflächen oder Gebäuden und Objekten aus Beton und Stahlbeton. Die Wärmedämmung kann ebenfalls zu ihrem Spezialgebiet gehören.
Wer sich im Berufsleben bewährt hat und weiterkommen möchte, kann sich nach der Ausbildung beispielsweise im Berufsfeld Maler/in und Lackierer/in weiterqualifizieren.