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Erforderliche Unterlagen

Bitte wählen Sie die Schulform aus und laden Sie sich die Dokumente für die Anmeldung herunter.

BERUFSEINSTIEGSSCHULE (BES)

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Für die Aufnahme in die Berufseinstiegsschule ist ein vorheriges Beratungsgespräch zwingend erforderlich.

Sie können hier einen Termin vereinbaren.

BERUFSFACHSCHULE (BFS)

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Wenn Sie bereits wissen, welche Berufsfachschule Sie besuchen möchten, senden Sie uns bitte Ihre Anmeldeunterlagen per Post zu.
Gerne bieten wir Ihnen auch ein Aufnahmegespräch an. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin.

FACHOBERSCHULE GESTALTUNG (FOS)

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Für die Aufnahme in die FOS Gestaltung vereinbaren Sie bitte hier einen Aufnahmeberatungstermin.

Bringen Sie zu dem Gespräch bitte die erforderlichen Unterlagen mit.

Was sonst noch für Sie wichtig ist

Schulform

Die Fachoberschule Gestaltung bietet jungen Menschen die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen. Motivierte Schülerinnen und Schüler können so nach Abschluss der Fachoberschule an einer Fachhochschule studieren, andere verbessern ihre Voraussetzungen, um erfolgreich eine Berufsausbildung im gestalterischen Bereich zu starten. Handlungsorientierter Unterricht ist die Grundlage dieser Schulform, in der fächerübergreifend und projektorientiert unterrichtet wird.

Qualifikation

Ein erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule Gestaltung berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen.

Ausbildungsschwerpunkt

Der Ausbildungsgang bietet ein breit angelegtes Grundlagenwissen, verbunden mit der notwendigen Praxis, die planerischen Tätigkeiten des Grafik-Designs zu verstehen, gestalterische Aufgaben nach vorgegebenen Anweisungen zu lösen und Entwürfe selbstständig entwickeln zu können. Die Vermittlung des Denkens in künstlerisch-gestalterischen Kategorien ist die Grundlage dieses Bildungsganges.

Ausbildungsdauer

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und wird in der 11. Klasse durch ein begleitendes Betriebspraktikum ergänzt. In der Klasse 11 wird der Unterricht an zwei Tagen in der Woche erteilt. Das Betriebspraktikum (mindestens 960 Stunden) wird an weiteren drei Tagen in der Woche abgeleistet.
In der Klasse 12 findet der Unterricht an fünf Tagen in der Woche an unserer Schule statt. Schülerinnen und Schüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben die Möglichkeit, direkt in die 12. Klasse einzusteigen.

Aufnahmevoraussetzungen

In den Bildungsgang (Klasse 11) wird aufgenommen, wer mindestens den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erworben hat.
Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung können sich auch für die Klasse 12 der FOS Gestaltung anmelden. Darüber hinaus wird für die direkte Aufnahme in Klasse 12 der Fachoberschule Gestaltung bei nicht gestalterischer Vorbildung der Nachweis der fachlichen Eignung durch einen Aufnahmetest nachgewiesen.

Ausbildungsinhalte

Der Unterricht erfolgt überwiegend handlungs- und projektorientiert und beinhaltet theoretische wie praktisch orientierte Fächer.

Allgemeinbildende Lerngebiete

  • Deutsch, Englisch, Mathematik
  • Naturwissenschaften, Politik, Religion (Werte und Normen), Sport

Fachbezogene Lerngebiete
Klasse 11.1 Gestaltung verstehen (Die Schülerinnen und Schüler erfassen und beschreiben die Umwelt unter gestalterischen Gesichtspunkten. Sie beschreiben kulturelle Gestaltungsformen. Sie analysieren Gestaltungsprodukte in Bezug auf ihre Gestaltungselemente. Sie verwenden Materialien und Werkzeuge und kennen deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten. Sie kennen Visualisierungs- und Darstellungstechniken und wenden sie an. Sie reflektieren ihre Wahrnehmungsprozesse.)

Klasse 11.2 Gestaltung entwickeln (Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundvoraussetzungen menschlicher Ideen- und Kreativitätsentfaltung. Die Schülerinnen und Schüler erfassen Gestaltungsaufgaben. Sie entwickeln und visualisieren hierzu Ideen. Sie entscheiden sich begründet für eine Idee.)

Klasse 12.1. Mit Gestaltungselementen experimentieren (Die Schülerinnen und Schüler arbeiten experimentell mit unterschiedlichen Gestaltungselementen. Sie entwickeln experimentell Gestaltungsprodukte. Sie analysieren und beschreiben bildnerische Mittel und Techniken eigener und fremder Arbeiten.)

Klasse 12.2. Gestalterische Prozessen planen (Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Auftragssituation und ermitteln die Rahmenbedingungen des gestalterischen Arbeitsprozesses.
Sie unterscheiden Kommunikationsstrategien. Sie beschreiben Marketingstrategien.
Sie planen die notwendigen Arbeitsschritte zur Auftragsbewältigung. Sie entwickeln auftragsbezogene Ideen und bewerten diese. Sie formulieren auftragsbezogene Bewertungskriterien. Sie stellen Vorentwürfe her. Sie stellen ihre Vorentwürfe zur Diskussion und bewerten sie anhand der aufgestellten Kriterien.)

Klasse 12.3 gestalterische Prozesse realisieren (Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Verbesserungsvorschlage zu ihren Vorentwürfen und entscheiden sich begründet für eine Losung. Sie stellen Gestaltungsprodukte her. Sie begründen ihre gestalterische Auswahl. Sie dokumentieren ihren Arbeitsprozess. Sie überprüfen ihre Vorentwurfs- und Konzeptentscheidungen.)

Klasse 12.4. Gestaltungsprodukte präsentieren (Die Schülerinnen und Schüler entwickeln auftragsbezogene Präsentationsziele. Sie analysieren Präsentationsbedingungen. Sie unterscheiden Präsentationstechniken und wählen begründet aus. Sie planen und entwickeln ein Präsentationskonzept unter Einbeziehung technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Sie fuhren Präsentationen durch. Sie reflektieren ihre Präsentation.)

Klasse 12.5. EDV berufsbezogen nutzen (Die Schülerinnen und Schüler setzen unterschiedliche informationstechnische Medien aufgabenbezogen ein. Sie sichern Daten und führen andere Dateitransaktionen durch. Sie nutzen das Internet zielgerichtet. Sie kommunizieren mit Hilfe von elektronischen Medien.

Dabei berücksichtigen sie rechtliche Aspekte und gesellschaftliche Auswirkungen.)

In die Klasse 11 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss besitzt und ohne Berufsausbildung ist. Aufgenommen wird nur, wer an einem von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z.B. Agentur für Arbeit, Jugendberufsagentur, Jobcenter) durchgeführten Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung teilgenommen hat. Die Aufnahme hängt auflösend bedingt davon ab, dass die Schülerin oder der Schüler einen Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung nachweist.

  • Anmeldungen können nur persönlich während der Beratung abgegeben werden.

  • Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

    1. Anmeldung

    Die für die Anmeldung und das Praktikum erforderlichen Formulare erhalten Sie auf unserer Homepage oder in unserer Schule. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. März eines jeden Jahres. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Bis zum 31. März müssen mindestens vorliegen

  • das letzte Halbjahreszeugnis der allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schule (z. B. BFS),

  • ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen

    Bildungsgang bis zum Zeitpunkt der Bewerbung, versehen mit Datum und Unterschrift (keine

    Kopie),

  • aktuelles Passfoto

  • Praktikumsvertrag (beglaubigte Kopie).

  • Beleg über das Beratungsgespräch, z.B. im Jobcenter

    Das Zeugnis über den Sekundarabschluss I ‐Realschulabschluss – ist unverzüglich nach der Zeugnisausgabe vorzulegen. Die Unterlagen sind in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

    2. Aufnahme

    Nach Ablauf der Antragsfrist werden Sie schriftlich über Aufnahme oder Ablehnung und über eventuell noch fehlende bzw. unvollständige Unterlagen informiert. Bei Überschreitung der oben genannten Fristen wird ein bis dahin reservierter Platz Anderweitig vergeben.

    3. Bescheinigungen

    Schulbesuchsbescheinigung und BAföG-Anträge werden erst nach Unterrichtsbeginn vom Klassenlehrer bzw. von der Klassenlehrerin unterschrieben.

1 Rechtsgrundlage des Praktikums

Für die Ableistung des Praktikums gelten die Bestimmungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie die Ergänzenden Bestimmungen über das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)

2 Eignung eines Betriebes
Gemäß Satz 1 der Nr. 7.1.2 EB-BbS-VO ist das Praktikum auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen

abzuleisten und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Damit soll verhindert werden, dass die Jugendlichen lediglich als unentgeltliche Arbeitskräfte eingesetzt werden. Besonders sinnvoll erscheinen deshalb Betriebe, die eine gewisse Größe haben und im gewählten Schwerpunkt auch eine Berufsausbildung anbieten oder zumindest die Möglichkeit dazu hätten - also anerkannte Ausbildungsbetriebe. Somit sind z. B. Kleinstbetriebe, eigene Familienunternehmen oder häufig auch Praktika bei Freiberuflern für das Praktikum ungeeignet.

Wenn im Rahmen eines Praktikums nur einseitige Büro- oder Aushilfstätigkeiten, wie beispielsweise die Erledigung von Postwegen, Einkäufen oder einfachen Abschreibe- bzw. Eingabearbeiten, Telefondienst oder Terminplanung gefordert werden, entspricht dies nicht den oben beschriebenen Anforderungen an ein Praktikum, das sowohl den Zugang zur Klasse 12 der Fachoberschule als auch eine spätere Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule ermöglicht.

Der Sinn und die Ziele des Praktikums (Ausbildung) aus schulischer Sicht:

  • die Einführung in die unterschiedlichen grundlegenden Techniken des jeweiligen Berufsfeldes

  • die Erteilung von Anleitungen, die es den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, an

    einfachen Aufgaben mitzuwirken.

  • Den Praktikantinnen und Praktikanten ist genügend Freiraum für Übungs- und

    Anwendungsphasen zu geben.

  • Die Ausbildung soll die Bedienung und Handhabung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen

    sowie deren Sicherheitsbestimmungen umfassen.

  • Eine Vermittlung von möglichst umfassenden Kenntnissen über die jeweils im Berufsfeld

    eingesetzten Materialien, deren Herkunft, Eigenschaften und Materialbeschaffenheit sowie ihre Verwendung soll erfolgen.

    Für die Fachoberschule werden folgende Betriebe nicht anerkannt: Nagel- und Tattoo-Studios, Friseure, Influencer und Einzelhandelsgeschäfte. (Liste möglicher Berufe und –felder1)
    Ein Praktikum ist von den Bewerber*innen selber zu organisieren.

 

Bei Fragen bzgl. der Eignung als Praktikumsbetrieb sprechen Sie bitte die Schule VOR Abschluss des Praktikumsvertrages an2.

 

3 Dauer und Verlauf des Praktikums

Das schulbegleitende Praktikum muss grundsätzlich während des gesamten Schuljahres absolviert werden und umfasst mindestens 960 Arbeitsstunden (ohne Schultage, Urlaubs bzw. Ferienzeiten, Krankheitszeiten wesentlichen Umfangs sowie Ausfallzeiten, die von den Praktikantinnen und Praktikanten zu vertreten sind). Auch zur Erfüllung der Schulpflicht ist das ganzjährige Praktikum erforderlich.

Sollte im Laufe des Schuljahres eine Vertragsänderung erforderlich werden, dann ist dies vorher mit den für das Praktikum zuständigen Klassenlehrer*innen abzusprechen. Eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen sollte von beiden Seiten beachtet werden. Die Praktikantin/ der Praktikant hat für ein Anschlusspraktikum zu sorgen und die Gesamtpraktikumsdauer von 40 Wochen einzuhalten. Eine amtlich beglaubigte Kopie ist unverzüglich der Schule vorzulegen.

4 Anerkennung des Praktikums

Nach den rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen

  • ist die berufsbildende Schule zuständig für die Anerkennung des Praktikums bzw. der

    Praktikumsbescheinigung als Voraussetzung für die Versetzung bzw. Aufnahme in die Klasse

    12 der Fachoberschule;

  • übernimmt die berufsbildende Schule hinsichtlich der Inhalte und der Durchführung des

    Praktikums eine Beratungsfunktion.

    Die berufsbildende Schule übt zwar nicht die Aufsicht über Inhalte und Verlauf des Praktikums aus, soll jedoch im Interesse aller Beteiligten darauf achten, dass das Praktikum die oben geschilderten Mindeststandards qualitativ und quantitativ erfüllt (insofern handelt es sich um ein gelenktes Praktikum). Deshalb erwartet die Johannes-Selenka-Schule die Vorlage des Praktikumsvertrages und möchte bei wesentlichen Problemen oder Änderungen während des Praktikums von den jeweiligen Vertragspartnern frühzeitig angesprochen werden.

    Um den Praktikantinnen und Praktikanten und dem Praktikumsbetrieb eine Übersicht über die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung zu geben, ist im Praktikumsvertrag die Führung einer Praktikantenmappe (Wochenbericht) vorgesehen. Nach Beendigung oder Auflösung des Praktikums stellt der Betrieb den Praktikantinnen und Praktikanten eine Beurteilung/ein Zeugnis aus. Das Zeugnis ist neben dem erfolgreichen Besuch des Unterrichts, der Praktikantenmappe die dritte Voraussetzung für eine Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die 12. Klasse.

    5 Versicherungsschutz im Praktikum

    Das schulbegleitende Praktikum ist Teil einer zweijährigen schulischen Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler sind daher bei Unfällen in der Schule bzw. im Betrieb sowie auf den Wegen zwischen den Ausbildungsorten und ihrer Wohnung durch den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. In Haftpflichtfällen werden Personen- oder Sachschäden, die durch die Praktikantinnen oder Praktikanten im Praktikumsbetrieb entstehen, durch den Kommunalen Schadensausgleich geregelt. Dies gilt nicht für Schadensfälle in den Räumlichkeiten von Kunden der Praktikumsbetriebe; hierfür wäre die betriebliche Haftpflichtversicherung zuständig.

FACHOBERSCHULE TECHNIK (FOS)

Für die Aufnahme in die FOS Technik vereinbaren Sie bitte hier einen Aufnahmeberatungstermin.

DUALE AUSBILDUNG

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GESTALTUNGSTECHNISCHE ASSISTENTEN (GTA)

Zweijährige Berufsfachschule Downloads

Für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule für Gestaltungstechnische Assistenten ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich. U.a. benötigen wir von Ihnen sechs selbst erstelle Gestaltungsarbeiten.

Einen Termin für die Aufnahmeberatung vereinbaren Sie bitte hier.

FACHSCHULE BAUTECHNIK

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